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Häufige Fragen und Antworten - Bernhard Krabina / Leitfaden Bertelsmann Stiftung

Bernhard Krabina hat sich im Leitfaden für Offene Daten mit Fragen befasst, die sich Menschen stellen, die neu im Thema Open Data sind. 

Bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für Open Data?

Grundsätzlich nein. Genauso wie eine Kom- mune selbst entscheidet, welche Informatio- nen sie auf ihrer Website veröffentlicht, kann sie ebenso selbst entscheiden, Daten zu ver- öffentlichen. Dazu wird kein neuer Rechtsrahmen benötigt. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass einige Rechtsbereiche, insbesondere EU-Richtlinien (siehe oben „Rechtliche Argumente“) sich ganz klar in Richtung offener Daten weiterentwickeln. Die Neufassung der PSI-Richtlinie heißt nun z. B. Open Data und PSI-Richtlinie (EU) 2019/1024. Sie können daher jederzeit mit offenen Verwaltungsdaten beginnen, auch wenn die Regelungen des Open-Data-Gesetzes (§ 12a EGovG) derzeit nur für Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung gelten. 

Widerspricht Open Data nicht dem Datenschutz?

Nein. Personenbezogene Daten sind per Definition kein Gegenstand offener Daten. Es handelt sich in der Regel also um Daten, die keinerlei Personenbezug aufweisen und deren Verarbeitung und Veröffentlichung nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt. Allerdings ist dies eine zu kurz greifende Betrachtung, da sehr wohl auch Daten, in denen Personenbezug vorkommt oder hergestellt werden kann, von Nutzen sein können. Daher müssen bei Daten mit Personenbezug Methoden der Anonymisierung oder Synthetisierung angewandt werden, bevor diese veröffentlicht werden können.

Wenn wir die Daten völlig freigeben, verlieren wir dann nicht die Kontrolle?

Ja, aber in vielen Bereichen haben wir die Kontrolle ohnehin bereits verloren! Viele kommunale Daten werden über kommerzielle Anbieter wie Google (Google Maps) oder auch freie Community-Projekte wie Wikidata oder Open- StreetMap gesammelt, häufig weil der öffentliche Sektor zu langsam war, die Daten selbst anzubieten. Wenn Daten für alle frei zur Verfügung stehen, können diese sowohl von kommerziellen als auch nicht kommerziellen Diensten verwendet werden, wobei behördliche Daten die bisherigen Angebote ergänzen.

Sollten wir Daten nicht lieber verkaufen?

Nein. Es ist zwar auch denkbar, einen Basis- Datensatz als offenen und kostenlosen Datensatz anzubieten und einen umfangreicheren gegen Bezahlung, aber es sprechen mehrere Argumente dagegen, dass Kommunen Daten verkaufen sollten. Es kommt zu Einnahmensillusionen (der Aufwand für den Datenverkauf wird unterschätzt) und Kundinnen und Kunden wechseln zu Alternativprodukten

Aber wir haben das doch schon als PDF veröffentlicht, wozu der doppelte Aufwand?

Ein doppelter Aufwand ist nur ein Artefakt des Einstiegs in das Thema. Sobald sich Prozesse etabliert haben, wo Daten aus Fachanwendungen automatisch veröffentlicht werden, wird der Aufwand wieder sinken. Und überlegen Sie einmal, wie viel Aufwand die verschiedenen Abteilungen in die Herstellung von gedruckten Publikationen stecken, wie etwa ein statistisches Jahrbuch der Stadt, wo der Nutzen „nur“ in der Information der interessierten Öffentlichkeit besteht – ohne den Zusatznutzen der Wiederverwendbarkeit.

Sehen Sie doch das Anbieten offener Daten als eine Form der Barrierefreiheit: Daten sind auf Websites und in PDF-Dokumenten „eingesperrt“ und werden durch die Öffnung barrierefrei angeboten.

Wir haben doch gar keine (relevanten) Daten?

Doch. Ein Blick in den Musterdatenkatalog hilft, einen raschen Überblick über Daten zu erhalten, die auch in Ihrer Kommune vorhan- den sein könnten. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Nicht immer führen Datenveröffentlichungen zu bahnbrechenden neuen Anwendungen. Aber die Information der Öffentlichkeit ist ja stets auch eine relevante und wichtige Aufgabe von Behörden. Häufig fehlt es auch an einer Nachfrageorientierung: Welche kommunalen Daten stoßen auch wirklich auf Interesse und Nachfrage? Dabei helfen Hackathons und andere Veranstaltungen zur Einbeziehung verschiedener Stakeholder.

Nur Daten rauszustellen, bringt doch nichts. Wie kommen wir zu Apps?

Dazu ist es ratsam, einen kontinuierlichen Austausch mit allen Stakeholdern zu pflegen. Je früher Sie auf andere hören, welche Daten diese für relevant halten, desto rascher werden Ihre Daten auch genutzt werden.

Muss unsere Kommune ein eigenes Datenportal betreiben?

Nicht unbedingt. (Siehe Open Data Portale)

Wir haben gar kein Recht an diesen Daten!

Versuchen Sie, fehlende Rechte zu klären. Häufig wird vergessen, solche Fragen schon im Vorfeld auszuräumen. Denken Sie daher bei der nächsten Ausschreibung eines Projekts (z. B. Studie, Publikation oder Website) oder einer Softwarelösung daran, dass offene Daten zur Verfügung gestellt werden sollen. Das spart Ihnen Arbeit und dient gleichzeitig zur Klärung des rechtlichen Aspekts. 

Aus: "Ein Leitfaden für Offene Daten", 2020, von Bernhard Krabina herausgegeben von der Bertelsmann Stiftung, Seite 21-22.