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Glossar

Kurze Begriffsdefinitionen aus dem ABC der Offenheit

Anerkennung geben [Namensnennung]

Anerkennung [englisch attribution] der kreativen Leistung zu geben heißt, klar zu zeigen, wer ein Werk geschaffen hat. Im Ide- alfall wird auch angegeben, auf welcher Website man das Origi- nalwerk finden kann. Anerkennung ist eine zentrale Verpflichtung bei offenen/ freien Inhalten [→ Offen / Frei] und daher als Be- dingung auch in allen Creative-Commons-Lizenzen enthalten. Hintergrund: Da eine Bezahlung für die Nutzung von Werken bei CC-Lizenzen nicht vorgesehen sehen ist, erhalten die ursprünglichen Urheberinnen und Urhebern nicht direkt Geld aus der Verbreitung ihrer Werke durch Dritte. Die Freigabe unter CC-Lizenz soll daher auf andere Weise Vorteile bringen, wie etwa gesteigerte Bekannt- heit, die aber nur entstehen kann, wenn die Autorin oder der Autor des freigegebenen Werks stets erkennbar ist. Darum sind alle späteren Nutzenden zur Namensnennung verpflichtet.

Bearbeitung

Eine Bearbeitung oder Umgestaltung im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn [für durchschnittliche Betrachtende] erkennbare Ände- rungen am Originalwerk vorgenommen werden. Das können bei Texten etwa Streichungen und Übersetzungen sein, bei Bildern das Zuschneiden, das Verändern der Farben etc. und bei Videos das Einfügen von Untertiteln oder das Unterlegen mit Musik sein.Laut den CC-Bedingungen muss dann zumindest angegeben werden, dass es sich um eine bearbeitete Version des Original- werkes handelt [→ Creative Commons ]. Auch die Art der Bear- beitung muss kurz angegeben werden. Maßgeblich ist, dass für alle Nachnutzenden klar erkennbar und nachvollziehbar sein muss, dass hier eine Bearbeitung vorgenommen wurde und grob welcher Art sie ist. Wirklich genau lassen sich Bearbeitungen in der Praxis meist nicht beschreiben. Wurde eine Bearbeitung vorgenommen und soll das Ergebnis veröffentlicht werden, greift übrigens die Share-Alike-Bedingung, die in manchen CC-Lizenzen enthalten ist [→ Share-Alike].

Creative Commons

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, und zu- gleich die Bezeichnung eines Sets von sechs standardisierten Lizenzen, die diese Organisation entwickelt hat und pflegt: Die Creative-Commons-Lizenzen, oder kürzer CC-Lizenzen [→ Offene Lizenzen ]. Sie können eingesetzt werden, um alle Arten von Werken [Texte, Bilder, Musikdateien, Videos] kontrolliert zur Nachnutzung freizugeben. Mit einer CC-Lizenz für ein Werk können Urheberinnen und Urheber selbst festlegen, was mit ihrem Werk erlaubt ist. Die Grundaussage lautet: Jeder darf meine Inhalte in folgender Weise und unter folgenden Bedin - gungen nutzen. Unter in den Lizenzen genannten Bedingungen dürfen Dritte dann also diese Werke verwenden, teilen oder auch bearbeiten, ohne dass zuvor noch eine weitere individuelle Erlaubnis von der Urheberin oder dem Urheber eingeholt werden muss. Man sagt auch, dass durch CC-Lizenzen aus „Alle Rechte vorbehalten“ ein „Manche Rechte vorbehalten“ wird.