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Leitfäden und einführende Handreichungen

Hier finden Sie eine alphabetisch sortierte Liste mit einführenden Handreichungen von verschiedenen Akteur:innen. Wenn Sie nach einem bestimmten Thema suchen, nutzen Sie einfach die Suchfunktion, oder wählen Sie das Thema aus der Navigation auf der linken Seite aus.

Cover des Leitfadens für Offene Daten.

Allg. Leitfaden Open Data – Bertelsmann Stiftung

Bernhard Krabina hat für die Bertelsmann Stiftung eine Schritt für Schritt Erklärung hin zur Veröffentlichung von Open Data erstellt. Auf etwa 20 Seiten finden Sie einen Rundumschlag zu Themen wie Lizenzen, Datenformate oder Datenportale, der als Ausgangspunkt für vertiefende Recherche dienen kann. 

Allg. Leitfaden Open Data – Schleswig-Holstein

Das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein bietet einen übersichtlichen Leitfaden an, der die wichtigsten Themen in kurzer Form anschaulich darstellt. Dabei wird Schritt für Schritt der konkrete Anwendungsfall für das Open Data Portal Schleswig Holstein durchgegangen. Aufgrund der schematischen Darstellung ist es aber auch auf andere Bundesländer/Kommunen übertragbar.stilisierte Darstellung der Schritte hin zu offenen Daten in Schleswig-Holstein.
© Land Schleswig-Holstein

Screenshot des Dateninventur-Merkblatts.

Dateninventur

Um Daten als Open Data bereitstellen zu können, muss erst einmal Klarheit darüber herrschen, welche Daten überhaupt vorhanden sind. Die Open Data Informationsstelle Berlin ist diesem Thema nachgegangen und hat ein Handout zum Thema Dateninventur erstellt, der im Vorgehen auch über die Berliner Landesgrenzen hinaus anwendbar ist.

Cover des Leitfadens für Qualitativ Hochwertige Daten und Metadaten.

Datenqualität

Wie müssen die Daten bereitgestellt werden, damit sie auch von anderen sinnvoll genutzt werden können? Fraunhofer FOKUS hat sich dieser Frage gewidmet und Kriterien für verschiedene Dateitypen entwickelt. Im Leitfaden geht es auch um den Umgang mit personenbezogenen Daten, Rohdaten sowie Metadaten, denen ein eigenes Kapitel gewidmet ist.

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Datenschutz & Datencheck vor Veröffentlichung

Sind bestimmte Daten in Ihrer Abteilung oder Behörde für eine Veröffentlichung geeignet? Unterliegen sie eventuell bestimmten Datenschutzregelungen? Die ODIS des Landes Berlin ist diesen Fragen in zwei kurzen Checklisten nachgegangen, die Sie für Ihre konkreten Fälle Schritt für Schritt abarbeiten können. Die Checkliste ist zwar auf die Berliner Behörden ausgelegt, behandelt aber Punkte, die allgemeingültig Anwendung finden. 

Veröffentlichungscheck für Open Data

Checkliste zur Datenschutzprüfung

Cover des Praxisleitfadends Datensouveränität im Kontext von Open Data.

Datensouveränität 

Beim Thema Datensouveränität geht es im Kontext von Open Data darum, wie Daten zu erheben und  zu verarbeiten sind, damit sie von der Verwaltung sinnvoll genutzt werden, aber auch mit anderen Akteur:innen geteilt werden können. Im Leitfaden wird dabei auch die Verfügungsgewalt über Daten thematisiert, die beispielsweise im Auftrag von Kommunen erhoben oder verarbeitet werden. Konkret wird sich mit der Frage befasst, wie in Vergabeverfahren oder Verträgen mit  Dritten sichergestellt werden kann, dass die Hoheit über die erhobenen Daten und ihre Weiterverwendung bei der Verwaltung selbst liegt. Der Leitfaden lässt sich vom Kernland NRW     gut auf weitere Länder oder Kommunen übertragen.


Cover der Handreichung für HVD

Hochwertige Datensätze (High Value Datasets)

Laut der Durchsetzungsverordnung zu Hochwertigen Datensätzen 2023/138 der Europäischen Kommission müssen Behörden ab Juni 2024 bestimmte Daten anhand vorgegebener Kriterien veröffentlichen. In Deutschland wird bildet das Datennutzungsgesetz die rechtliche Grundlage;
in der EU-Durchsetzungsverordnung sind die Datenkategorien und Standards für die Veröffentlichung festgelegt. Eine abschließende rechtliche Bewertung des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft gibt es aktuell noch nicht. In der vorliegenden Handreichung von open bydata, byte – Bayerische Agentur für Digitales GmbH wird aber davon ausgegangen, dass die Regelung nicht dazu verpflichtet, neue Daten zu erheben, sondern die Vorgaben lediglich für die bereits veröffentlichen Datensätze bindend sind. Die Handreichung ist als Vorbereitung für bayerischen Datenstellen verfasst, bietet aber auch Behörden aus anderen Bundesländern wertvolle Hinweise, wie man sich bereits jetzt auf die Richtlinie vorbereiten kann.

Cover des Leitfadens Metadaten.

Metadaten

Für die Auffindbarkeit von Daten sind Metadaten unabdingbar. Auch wenn Sie z.B. einen Datensatz über das deutsche Datenportal govdata bereitstellen wollen, müssen Sie sich an bestimmte Kriterien halten. Der Leitfaden des Kompetenzzentrums Open Data beantwortet grundlegende Fragen rund um das Thema Metadaten und geht dabei auch auf das Webformular für die manuelle Eingabe von Daten auf govdata im Speziellen ein. 

Musterdatenkatalog

Gemeinsam mit der OKF, der KDVZ und GovData hat die Bertelsmann Stiftung einen interaktiven Musterdatenkatalog entwickelt, der Kommunen einen ersten Anhaltspunkt gibt, welche Daten sie als Open Data veröffentlichen könnten. Kommunen, die mit der Veröffentlichung offener Daten beginnen wollen, können schnell in Erfahrung bringen, welche Art von Datensätzen von Kommunen als Open Data veröffentlicht werden.Screenshot des Musterdatenkatalogs der Bertelsmannstiftung.© Bertelsmann Stiftung

Open-Data-Koordination

Im vom Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) des Bundesverwaltungsamts entwickelten Leitfaden wird detailliert beschrieben, wie Open-Data-Projekte in Behörden eingeführt werden können, welche unterschiedlichen Rollen bei Projekten zu beachten sind und wie die Prozesse hin zur Veröffentlichung von Daten aussehen können. Das Leitfaden zielt auf Bundesbehörden ab, ist aber in seinen Details auf andere Behörden übertragbar. 

Cover des Leitfadens Open-Data-Koordination.
© CCOD Bundesverwaltungsamt

Cover der Open-Data-Richtlinie.

Open-Data-Richtlinie

Grundsätzlich können sich Behörden auch eigene Open-Data-Richtlinien auflegen. Das Regelwerk kann Verwaltungsmitarbeitende dabei unterstützen, geeignete Daten im Zuständigskeitsbereich zu identifizieren, aufzubereiten und in einem nächsten Schritt zu veröffentlichen. Das Zustandekommen einer solchen Richtlinie hängt dabei maßgeblich von der Unterstützung der Leitungsebene ab. Die Erfahrung des Open-Data-Beauftragten Tobias Schellhorn in Neuss zeigt, dass es im Umgang mit Fachbereichen hilfreich sein kann, auf eine existierende Richtlinie und damit auch die Rückendeckung der Führungsebene verweisen zu können. Ähnliche Modelle wie das vorliegende Beispiel in Neuss sind auch in anderen Verwaltungskonstellationen denkbar.